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AGB |
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AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vereins BFT 05 Bocholt e.V.
Stand: 21.02.08
§1
Sitz des BFT 05 ist Bocholt
§2
Zweck des BFT 05 laut Vereinssatzung ist die qualifizierte Ausbildung junger Fußballtalente aus der Region in regelmäßigen Trainingseinheiten, Trainingslagern und die Teilnahme als Stadtauswahl an Turnieren und Spielen gegen attraktive Gegner
§3
Für die Mitgliedschaft im BFT 05 ist ein Beitrag fällig. Der Beitrag beträgt im Monat 10,-€. Für Trainingslager und entstehende Zusatzkosten bei Sonderveranstaltungen werden gesonderte Gebühren erhoben. Passive Mitglieder leisten einen Mindestmonatsbeitrag von 2,- Euro.
§4
Die Anmeldung zu den Einheiten sind termingerecht zu den jeweils angegebenen Zeitpunkten durch einen Erziehungsberechtigten vorzunehmen . Eine fernmündliche Anmeldung gilt als verbindlich und ist in schriftlicher Form nachzuholen.
§5
Für die Teilnahme am regelmäßigem Training gilt die jeweilige Kursdauer als Vertragsdauer. Eine regelmäßige Teilnahme der Kursteilnehmer wird erwartet. Im beiderseitigem Einvernehmen kann der Vertrag vorzeitig aufgelöst werden.
§6
Die Beiträge für die jeweilige Teilnahme sind im Voraus fällig und werden per Einzugsermächtigung eingezogen.
§7
Der Veranstalter haftet ausdrücklich nicht für Wegeschäden und Schäden an den jeweiligen Einrichtungen der Übungsgelegenheiten und für Schäden jeglicher Art während der Einheiten. Die Teilnehmer sind nicht durch den BFT 05 kranken- oder unfallversichert.
§8
Für die Dauer der Übungseinheiten und Veranstaltungen übertragen die Eltern dem hauptverantwortlichem Übungsleiter die Aufsichtspflichten und Rechte, die dieser wiederum an seine Mitarbeiter übertragen kann.
§9
Gerichtsstand des BFT 05 ist der Sitz des BFT 05
§10
Für wegen Wetter oder sonstig bedingten Ausfälle der Übungseinheiten oder mangelnden Möglichkeit zur Teilnahme der Kursteilnehmer wegen Krankheit, Urlaub oder sonstigen Gründen wird keine Haftung übernommen.
§11
Die Leistungen des BFT 05 sind durch die Teilnahme an den Trainingseinheiten definiert. Zusatzangebote sind keine garantierten Eigenschaften und bedürfen der gesonderten Absprache.
§12
Alle weiteren Vereinbarungen bedürfen der vorherigen Information durch den BFT 05 und Kursteilnehmer.
Einsicht in die Satzung des BFT 05 ist jederzeit möglich
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